Unsere Spielregeln

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auslandsgesellschaft Intercultural Academy gGmbH

§ 1 Allgemeines
(1) Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten­ für die Teilnahme an allen von der Aus­lands­gesellschaft Intercultural Academy gGmbH (AgGmbH) angebotenen Veranstaltungen (insbesondere: Bil­dungs­maßnahmen, Kurse, Seminare, Workshops, Trainings).

(2) Rechtsgeschäftliche Erklärungen, insbesondere Anmel­dungen und Kündigungen, bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nicht abweichendes ergibt­, der Schriftform, wobei eine Übermittlung per Fax, ­E-Mail­ oder Homepage der AgGmbH diesem Erfordernis genügt.


§ 2 Anmeldung und Vertragsabschluss
(1) Der Vertrag kommt aufgrund einer Anmeldung des Teilnehmers (Angebotserklärung) und einer Anmeldebestätigung (Angebotsannahme) durch die AgGmbH zustande. 

(2) Abweichend von § 1 Abs. 2 ist eine mündliche oder fernmündliche Anmeldung verbindlich, wenn diese durch die AgGmbH schriftlich angenommen wird.

(3) Bei Anmeldungen minderjähriger Teilnehmer ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

(4) Anmeldungen werden grundsätzlich in der Rei­hen­folge ihres Eingangs berücksichtigt. 


§ 3 Teilnahmeentgelt und Zahlungsmodalitäten
(1) Das Teilnahmeentgelt ergibt sich aus der bei Ein­gang­ der Anmeldung aktuellen Aus­schrei­bung der AgGmbH.

(2) Das ermäßigte Teilnahmeentgelt wird gemäß der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Aus­schrei­bung der AgGmbH Schülern, Auszubildenden, Au-pair, Studenten oder Dortmund-Pass-Inhaber gegen Vorlage eines­ aktu­ellen und gültigen Nach­weises gewährt.

(3) Das Teilnahmeentgelt ist 7 Tage vor Veran­stal­­tungs­beginn, im Intensivkurs-Bereich „Deutsch als Fremd­­spra­che“ mit Eingang der Anmeldung, in voller Höhe fällig.

(4) Eine Bezahlung im Wege des Lastschrift­ein­zugs­ver­fahrens ist für bestimmte Veranstaltungen mög­lich. Die Bearbeitungsgebühr pro Rück­last­schrift beträgt 3,00 EUR. Dem Teilnehmer ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der AgGmbH kein oder ein wesent­lich niedrigerer Schaden entstanden ist. 


§ 4 Vertragsdauer
(1) Der Vertrag wird befristet für die vereinbarte Ver­anstaltungsdauer abgeschlossen.

(2) Eine ordentliche Kündigung (Abmeldung) während der Vertragsdauer ist nur nach Maßgabe von §§ 5 bis 7 möglich. Das Recht zur außer­ordentlichen Kün­digung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
 

§ 5 Abmeldung (Kündigung) durch den Teilnehmer­
(1) Jeder Teilnehmer kann sich bis 10 Tage vor Ver­anstaltungsbeginn kostenfrei abmelden. 

(2) Bei einer späteren Abmeldung bis 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn wird eine Abmeldegebühr i.H.v. 15,00 EUR erhoben.

(3) Ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird auch im Falle einer Abmeldung die volle Teil­nahme­gebühr erhoben.

(4) Die AgGmbH muss sich den Wert desjenigen anrechnen lassen, was sie infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderwei­tige Verwendung ihrer Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

(5) Dem Teilnehmer ist ausdrücklich der Nachweis gestattet­, dass der AgGmbH kein oder ein ­wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. 

 

§ 6 Ummeldung 
(1) Die Ummeldung in eine andere als die gebuchte Veranstaltung ist nur innerhalb des gebuchten Ver­an­staltungszeitraums möglich. Jede Ummel­dung bedarf­ der vorherigen, schriftlichen Zu­stimmung des Vertragspartners. 

(2) Die Zustimmung gem. Abs. 1 kann nur aus wich­tigem Grund verweigert werden. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn der Teilnehmer die per­sönlichen oder sachlichen Voraussetzungen der anderen­ Veranstaltung nicht erfüllt. 


§ 7 Absage (Kündigung) durch die AgGmbH
(1) Die AgGmbH ist berechtigt, die Durchführung einer Veranstaltung abzusagen, wenn für diese die ge­mäß­ Ausschreibung erforderliche, ver­an­stal­tungs­­spez­ifische Teilnehmerzahl nicht erreicht ist oder die Ver­anstaltung­ aus nicht von der AgGmbH zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss. 

(2) In den Fällen des § 7 Abs. 1 werden bereits be­zahl­te Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstattet. Haben bereits Unterrichtseinheiten stattgefunden, so werden die Entgelte anteilig zurückerstattet. 


§ 8 Haftung 
(1) Hat die AgGmbH aufgrund gesetzlicher Bestim­mun­gen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahr­lässig verursacht wurde, so haftet sie wie folgt:

(2) Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertrags­wesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der je­wei­lige Vertrag der AgGmbH nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfül­lung die ordnungs­gemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.

(3) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -be­schrän­kungen gelten in gleichem Umfang zu­guns­ten der Organe, gesetzlichen Vertreter, An­ge­stellten und sonstiger Erfüllungsgehilfen der AgGmbH.

(4) Unabhängig von einem Verschulden der AgGmbH bleibt eine etwaige Haftung der AgGmbH bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos.

(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -be­schrän­kungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.


§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundes­repu­blik Deutschland. 

(2) Übertragungen von Rechten und Pflichten des Teilnehmers­ bedürfen der schriftlichen Zustim­mung der AgGmbH.

(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Teilnehmer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig fest­gestellt, unbestritten oder von der AgGmbH anerkannt sind.

(4) Sofern der Teilnehmer Kaufmann ist, ist aus­schließ­­licher Gerichtsstand und alleiniger Erfül­lungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag Dortmund. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. 

Stand: 12/2011

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