Unsere Spielregeln
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auslandsgesellschaft Intercultural Academy gGmbH
§ 1 Allgemeines
(1) Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Teilnahme an allen von der Auslandsgesellschaft Intercultural Academy gGmbH (AgGmbH) angebotenen Veranstaltungen (insbesondere: Bildungsmaßnahmen, Kurse, Seminare, Workshops, Trainings).
(2) Rechtsgeschäftliche Erklärungen, insbesondere Anmeldungen und Kündigungen, bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nicht abweichendes ergibt, der Schriftform, wobei eine Übermittlung per Fax, E-Mail oder Homepage der AgGmbH diesem Erfordernis genügt.
§ 2 Anmeldung und Vertragsabschluss
(1) Der Vertrag kommt aufgrund einer Anmeldung des Teilnehmers (Angebotserklärung) und einer Anmeldebestätigung (Angebotsannahme) durch die AgGmbH zustande.
(2) Abweichend von § 1 Abs. 2 ist eine mündliche oder fernmündliche Anmeldung verbindlich, wenn diese durch die AgGmbH schriftlich angenommen wird.
(3) Bei Anmeldungen minderjähriger Teilnehmer ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
(4) Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
§ 3 Teilnahmeentgelt und Zahlungsmodalitäten
(1) Das Teilnahmeentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ausschreibung der AgGmbH.
(2) Das ermäßigte Teilnahmeentgelt wird gemäß der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ausschreibung der AgGmbH Schülern, Auszubildenden, Au-pair, Studenten oder Dortmund-Pass-Inhaber gegen Vorlage eines aktuellen und gültigen Nachweises gewährt.
(3) Das Teilnahmeentgelt ist 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn, im Intensivkurs-Bereich „Deutsch als Fremdsprache“ mit Eingang der Anmeldung, in voller Höhe fällig.
(4) Eine Bezahlung im Wege des Lastschrifteinzugsverfahrens ist für bestimmte Veranstaltungen möglich. Die Bearbeitungsgebühr pro Rücklastschrift beträgt 3,00 EUR. Dem Teilnehmer ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der AgGmbH kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
§ 4 Vertragsdauer
(1) Der Vertrag wird befristet für die vereinbarte Veranstaltungsdauer abgeschlossen.
(2) Eine ordentliche Kündigung (Abmeldung) während der Vertragsdauer ist nur nach Maßgabe von §§ 5 bis 7 möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
§ 5 Abmeldung (Kündigung) durch den Teilnehmer
(1) Jeder Teilnehmer kann sich bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei abmelden.
(2) Bei einer späteren Abmeldung bis 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn wird eine Abmeldegebühr i.H.v. 15,00 EUR erhoben.
(3) Ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird auch im Falle einer Abmeldung die volle Teilnahmegebühr erhoben.
(4) Die AgGmbH muss sich den Wert desjenigen anrechnen lassen, was sie infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
(5) Dem Teilnehmer ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der AgGmbH kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
§ 6 Ummeldung
(1) Die Ummeldung in eine andere als die gebuchte Veranstaltung ist nur innerhalb des gebuchten Veranstaltungszeitraums möglich. Jede Ummeldung bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Vertragspartners.
(2) Die Zustimmung gem. Abs. 1 kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn der Teilnehmer die persönlichen oder sachlichen Voraussetzungen der anderen Veranstaltung nicht erfüllt.
§ 7 Absage (Kündigung) durch die AgGmbH
(1) Die AgGmbH ist berechtigt, die Durchführung einer Veranstaltung abzusagen, wenn für diese die gemäß Ausschreibung erforderliche, veranstaltungsspezifische Teilnehmerzahl nicht erreicht ist oder die Veranstaltung aus nicht von der AgGmbH zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss.
(2) In den Fällen des § 7 Abs. 1 werden bereits bezahlte Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstattet. Haben bereits Unterrichtseinheiten stattgefunden, so werden die Entgelte anteilig zurückerstattet.
§ 8 Haftung
(1) Hat die AgGmbH aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet sie wie folgt:
(2) Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der jeweilige Vertrag der AgGmbH nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstiger Erfüllungsgehilfen der AgGmbH.
(4) Unabhängig von einem Verschulden der AgGmbH bleibt eine etwaige Haftung der AgGmbH bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos.
(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Übertragungen von Rechten und Pflichten des Teilnehmers bedürfen der schriftlichen Zustimmung der AgGmbH.
(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Teilnehmer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der AgGmbH anerkannt sind.
(4) Sofern der Teilnehmer Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand und alleiniger Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag Dortmund. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
Stand: 12/2011
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Allgemeine Geschäftsbedingungen